17.03.2020 Verschiebung der Mitglieder­versammlung

Liebe Sportfreunde, Eltern, Vereinsvertreterinnen und Vereinsvertreter, Trainerinnen und Trainer, liebe Anhänger des Olympischen Sport-Clubs Berlin,

sicher verfolgen wir alle die Entwicklung des Corona Virus sehr aufmerksam und sorgenvoll. Sie haben bestimmt auch die diversen Veröffentlichungen des DFB, des LSB und des Robert-Koch-Institutes gelesen. Das Präsidium des OSC Berlin e. V. hat sich dazu abgestimmt – ich bitte deshalb um Kenntnisnahme des beiliegenden Schreibens und den Erläuterungen zur Verschiebung der Jahreshauptversammlung.

Wir sehen die Verschiebung der Jahreshauptversammlung als derzeitige Maßnahme für unumgänglich an. Wir möchten damit den Empfehlungen offizieller Stellen wie auch der Bundesregierung Rechnung tragen und das Allgemeinwohl unserer Gäste nicht gefährden. Als Veranstalter halten wir das einzugehende Risiko der Gesundheitsgefährdung für zu groß.

Bezüglich der Verschiebung der Jahreshauptversammlung bitten wir ausdrücklich um Ihr Verständnis. Auch das Eingehen von Buchungsverpflichtungen (Raum / Catering) ist somit vermeidbar – deren kurzfristige Stornierung könnte zu Problemen bzw. Schäden für den OSC führen. Zudem will das Präsidium Probleme bei einer womöglich später erforderlich werdenden kurzfristigen Absage während des Laufs von Einladungs- und Antragsfristen vermeiden. In einzelnen Abteilungen werden ebenfalls Versammlungen verschoben und die Wahl der Delegierten kann nicht gewährleistet werden.

Die Mitgliederversammlung wird voraussichtlich noch in 2020 stattfinden. Von der Nennung eines festen Datums wird derzeit von offiziellen Stellen abgeraten. Da leider nicht absehbar ist, wie sich die Lage weiter entwickelt, können wir einen konkreten Termin derzeit noch nicht nennen. Um eine größtmögliche Transparenz zu wahren, erhalten die Vorstände spätestens zum 28.04.2020 den Jahresabschluss 2019, den Kassenprüfbericht und den Bericht des Präsidenten.

Das Präsidium des OSC beabsichtigt, die Jahreshauptversammlung bei einem jetzt geplanten Stattfinden nach dem 30.4. als ordentlicher JHV eingangs der Versammlung durch einen Antrag zur Geschäftsordnung feststellen zu lassen, dass das spätere Stattfinden trotz Verstoß gegen § 11 Abs. 5 der Satzung aus Gründen übergeordneter Interessen gerechtfertigt war und alle Mitglieder sich mit einer Beschlussfassung entsprechend Tagesordnung unter Rügeverzicht hinsichtlich der Frist / des Termins einverstanden erklären.

Wir würden in diesem Jahr auf eine Meisterehrung im Rahmen der JHV verzichten und bitten natürlich alle Abteilungen, den Gruß und die Glückwünsche des Vereins an alle Meister trotz der derzeit schwierigen Situation auszurichten.

Wir bedanken uns sehr herzlich für Ihr Engagement und wünschen ausdrücklich allen Gesundheit.

— Das Präsidium —