Deutscher Sportausweis

vor Kurzem habt ihr unseren neuen Vereinsausweis, den Deutschen Sportausweis, per Post zugesandt bekommen. Wir als Verein haben beschlossen, uns dem Gemeinschaftsprojekt teilnehmender Sportverbände und des Deutschen Olympischen Sportbundes anzuschließen. Betreiber des Systems „Deutscher Sportausweis“ ist die DSA Deutsche Sportausweis GmbH (DSA).
Neben dem kostenfreien Mitgliedsausweis können auch weitere Angebote genutzt werden: Der Zugang zum offiziellen Informations- und Kommunikationsportal des organisierten Sports unter www.sportausweis.de und wer möchte, kann den Deutschen Sportausweis auch als Vorteilsausweis bei ausgewählten Wirtschaftspartnern einsetzen.

Bitte schaut euch auch die Erläuterungen zum Datenschutz an.

 

Datenschutzrechtliche Aspekte

Landesbauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen.

Der deutsche Sportausweis verfügt über zwei Funktionen: Zum einen ist er Wettkampf- und Vereinsausweis, und zum anderen können die Vereinsmitglieder ihn auf freiwilliger Basis im Wirtschaftsleben gegenüber Partnerunternehmen als Vorteilsausweis etwa für Rabattgewährungen nutzen.

Herausgeber des Deutschen Sportausweises sind der Deutsche Olympische Sportbund als Dachverband sämtlicher Sportvereine in Deutschland und die eigens gegründete Deutsche Sportausweis GmbH (DSA) mit Sitz in Bochum. Die Ausgabe der Ausweise erfolgt zentral über die DSA unter dem Absender der jeweiligen Sportvereine an deren Mitglieder. Mit der Doppelfunktion des Ausweises sind auch unterschiedliche Erhebungen und Verwendungen personenbezogener Daten und unterschiedliche rechtliche Verantwortlichkeiten verbunden.

Die "Sportfunktion" des Ausweises soll der vereinfachten Verwaltung der Mitglieder undWettkampfdaten in den Sportvereinen dienen. Datenschutzrechtlich verantwortlich für die Verarbeitung und Nutzung der Mitgliederdaten sind insoweit die Vereine. Sie übermitteln der DSA die zur Ausweiserstellung und Versendung erforderlichen Mitgliederdaten. Die DSA verarbeitet die Daten anschließend nur im Auftrag und nach Weisung der Vereine, so dass diese weiterhin die Hoheit über die Daten haben.

Anders sieht es bei der "Wirtschaftsfunktion" des Ausweises aus. Sie kann von den Vereinsmitgliedern auf freiwilliger Basis genutzt werden und funktioniert so: Die Vereinsmitglieder erhalten mit dem Ausweis bei den angeschlossenen Partnerunternehmen eine vorgegebene Ermäßigung, etwa einen Preisrabatt. Für jeden Einsatz des Ausweises zahlen die entsprechenden Partnerunternehmen dann Sponsorengelder, die über die DSA an den Dachverband der Sportvereine und weiter an die Sportvereine ausgezahlt werden. Die Systembetreiberin und verantwortliche Stelle für die mit der wirtschaftlichen Funktion des Ausweises verbundenen Datenverwendungen ist allein die DSA. Die Sportvereine sind insoweit unbeteiligt und nicht verantwortlich.

Die Abläufe sehen im Einzelnen wie folgt aus: Die Vereinsmitglieder erhalten mit Deutscher Sportausweis den neuen Sportausweisen auch ein Informationsschreiben zur Erläuterung der "Wirtschaftsfunktion". Wer am Vorteilsprogramm teilnehmen möchte, kann die
beigefügte Teilnahmeerklärung ausfüllen und unterschrieben an die DSA zurücksenden. Der Ausweis wird daraufhin von der DSA frei geschaltet, um anschließend vom Vereinsmitglied als "Vorteilsausweis" bei den angeschlossenen Unternehmen genutzt werden zu können. Die Teilnahmeerklärung enthält eine datenschutzrechtliche Unterrichtung über die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten, die zur Abwicklung des Vorteilsprogramms erforderlich sind. Werden die Sportausweise bei den Partnerunternehmen als "Vorteilsausweis" eingesetzt, werden grundsätzlich keine personenbezogenen Daten an die DSA übermittelt. Die Schnittstelle zwischen den Systemen der Partnerunternehmen und der DSA sorgt dafür, dass die Transaktionsdaten anonym verarbeitet werden und nur in dieser Form an die DSA übermittelt werden. Bereits anhand der anonymen Transaktionsdaten, die
Informationen wie Zeitstempel, Umsatz, Partnerunternehmen, Filiale, Zahlungsmittel und Warengruppe umfassen, kann die DSA das Sponsoringprogramm bedienen.

Um die Kaufdaten und die personenbezogenen Daten teilnehmender Vereinsmitglieder für Werbe- und Marketingzwecken verwenden zu können, enthält das Teilnahmeformular eine Einwilligungserklärung. Diese Einwilligung ist freiwillig
und wird von den Vereinsmitgliedern nur durch ein aktives Tun, nämlich ein Ankreuzen, erteilt. Nur bei erteilter Einwilligung erhält die DSA personenbezogene Transaktionsdaten, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Vorteilsfunktion des
Sportausweises anfallen. Sie allein wertet diese zu Werbezwecken der Partnerunternehmen aus. Die Partnerunternehmen selbst haben keinen Zugriff auf die personenbezogenen Daten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Das hier beschriebene und bei der LDI NRW von den Initiatoren vorgelegte Konzept des Deutschen Sportausweises entspricht den Vorgaben des Datenschutzrechts. Die zwei Funktionen des Sportausweises sind voneinander unabhängig und beruhen auf
getrennten Datenverarbeitungen. Die Teilnahme am Vorteilsprogramm ist freiwillig. Zudem ist die Verwendung personenbezogener Daten für Werbezwecke nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen möglich. Auch wer die Einwilligung nicht erteilt, kann am Vorteilsprogramm teilnehmen.